Politik

Wenn das Licht ausgeht

DIE LINKE. BAG Hartz IV


(Quelle: Pixabay CC0)
GDN - Bereits im Jahr 2014 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es eine erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung bei den Kosten für Haushaltsenergie, und dem im Regelsatz enthaltenen Betrag für Haushaltsenergie gibt.
Geändert hat sich seitdem nichts.
Ingo Meyer Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE stellt dazu fest, “In den letzten Jahren gab es bundesweit deutlich über 300.000 Stromsperren jährlich.
Von den Stromsperren waren überwiegend Haushalte betroffen, die Leistungen nach dem SGB II, oder der Grundsicherung im Alter beziehen.
Dies zeigt eindeutig, dass bei diesen Leistungen eine Unterdeckung vorliegen muss.“

Zu den Bedarfen an Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasseraufbereitung in Haushalten der Grundsicherungs- und Sozialleistungsberechtigten, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. eine Studie veröffentlicht die auf 15 Seiten belegt, dass die Unterdeckung für Haushaltsenergie bei einem ein Personenhaushalt zwischen 7,40 €-14,80 € pro Monat beträgt.
Für alleinerziehende mit einem Kleinkind beläuft sich die Unterdeckung sogar auf 24,70 € im Monat.
Wird dann noch das Wasser dezentral erhitzt, verschärft sich die Situation nochmals, weil Kindern von 0-6 Jahren nur 1,96 € Mehrbedarf, für die dezentrale Warmwasseraufbereitung bewilligt wird.
Dies geht natürlich weit an der Lebensrealität vorbei, da besonders für Kleinkinder sehr viel warmes Wasser verbraucht wird.
Man könnte meinen, dass bei der Festlegung des Mehrbedarfs, nicht die tatsächlichen Lebensumstände eine Rolle gespielt haben, sondern nach Quadratmeter Hautfläche berechnet wurde.

Robert Schwedt Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE äußert sich dazu wie folgt, “Thilo Sarrazin hat bereits 2010 Leistungsberechtigten empfohlen kalt zu duschen, diese Anregung hat augenscheinlich das Ministerium für Arbeit und Soziales aufgegriffen
Anders kann ich mir die Manipulation der Beträge die im Regelsatz für Haushaltsenergie vorgesehen sind nicht erklären, da der Strompreis seit Einführung von Hartz IV um 63 % gestiegen ist, der Regelsatz jedoch nur um 23 % erhöht wurde.“

Es bleibt abzuwarten, wie oft noch das Licht ausgehen, und die Menschen kalt duschen müssen, bis die Bundesregierung einsieht, dass die Regelsätze keine politische Größe sind, die man beliebig festlegen kann, sondern dazu dienen den Menschen ein Leben in Würde und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.


Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.