Politik
AnwaltVerein moniert Machtkonzentration der Exekutivspitze beim Infektionsschutz
Umgehung des Parlamentsvorbehalts
Symbolbild für State-Authority (Quelle: Pixabay)
Hervor gehoben wird insoweit, dass es nicht nur um Leben und Tod ginge, sondern auch die Bewahrung des demokratischen Rechtsstaates nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Demzufolge muss eine Güterabwägung zwischen der Willensbildung im Parlament und dem Handeln der Exekutive vorgenommen werden, sodass in Bezug zu diesen bei der Corona-Pandemie-Eindämmung ein Gleichgewicht erzielt werden würde.
Ausgehverbote bewertet diese größte Vereinigung der deutschen Anwaltschaft grundsätzlich als mit dem Grundgesetz unvereinbar; auch wenn hierfür Ausnahmen wie Arztbesuche anerkannt wären. Nach dem Wertesystem des Grundgesetzes dürfe dem Bürger und der Bürgerin keine Rechtfertigungspflicht etwa gegenüber der Polizei auferlegt werden, warum diese jeweils ihre eigenen vier Wände verlassen würden. Einer krisenbedingten Schließung von Anwaltskanzleien, die in Italien verfügt worden sein sollen, tritt diese Berufsvereinigung der Anwaltschaft mit aller Entschiedenheit entgegen.
Massiv kritisiert wird auch, dass die Bundesregierung unter Umgehung des Parlaments den Tatbestand einer “epidemischen Lage nationaler Tragweite“ selber annehmen dürfe und auf der Grundlage einer Rechtsverordnung sodann gravierende Grundrechtseingriffe verfügen dürfe: Wie Enteignungen, Zwangsbehandlungen, Passagierdatenerhebungen, Dienstverpflichtungen und dergleichen mehr. Da es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Grundrechtseingriffe eines Parlamentsgesetzes bedarf, wird es hier noch einiges verfassungsgerichtlich zu klären geben.
Weiterführende Inhalte hierzu sind abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/dav-fordert-rechtsstaatliches-handeln-auch-in-zeiten-von-corona
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https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/dav-fordert-rechtsstaatliches-handeln-auch-in-zeiten-von-corona
weitere Informationen: https://www.wisuschil.de
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