Politik
Union rügt Ermittlungsfehler bei Kölner Nagelbombenanschlag
GDN -
Der Unions-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Clemens Binninger, hat die Ermittlungsfehler im Zusammenhang mit dem Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004 scharf kritisiert. "Ein Beweis dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz beim Nagelbombenanschlag nicht funktioniert hat, ist der Umgang mit dem Video, auf dem man die beiden Täter sieht", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Der Verfassungsschutz hat keine DVD von der Polizei bekommen, um sich das anzusehen. Stattdessen mussten die Verfassungsschützer auf die Homepage der Kölner Polizei zugreifen. Sie haben das Video dann immer wieder angeklickt, um möglicherweise jemanden zu erkennen." Die Kölner Polizei ihrerseits habe die Homepage überwacht, um festzustellen, wer sich das Video am häufigsten ansehe - und zwar in der Annahme, derjenige könne verdächtig sein. Die ersten, die auf diese Weise in Verdacht gerieten, seien dann aber Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewesen. Vier Wochen nach dem Kölner Anschlag, so der CDU-Politiker, habe das Bundesamt für Verfassungsschutz dann ein Dossier herausgegeben zum Thema "Neue Gefahren des gewaltbereiten Rechtsextremismus". Der Theorieteil decke sich mit den Erkenntnissen, die man später über das Trio und seine Arbeitsweise gewonnen habe. Im Personenteil würden die Jenaer Bombenbastler Uwe M., Uwe B. und Beate Z. sogar namentlich genannt, allerdings "falsch bewertet nach dem Motto, die sind untergetaucht und nicht mehr in Erscheinung getreten". Nach Ansicht Binningers hätte man die Erkenntnisse aus dem Video, auf dem die Täter durchs Bild liefen, und die eigenen Erkenntnisse leicht zusammen führen können. Dass man dies nicht getan hat, sei "eine der tragenden Fehlentscheidungen" gewesen. Man könne heute nicht mehr nachvollziehen, warum nicht in Richtung Rechtsextremismus ermittelt worden sei.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.